Allgemeine Geschäftsbedingungen
A. Geltungsbereich und Vertragsschluss
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäfte über die Veröffentlichung, das Abbilden von Werbemitteln (digital) (im Folgenden „Anzeigen“ genannt)
- Der Vertrag kommt zwischen dem Auftraggeber und der, https://after-work-berlin.com Gallesteig 2, 10589 Berlin (nachfolgend after-work genannt) zustande.
- Der Vertrag kommt durch die Buchung des Auftraggebers (Angebot) und Bestätigung der Buchung durch after-work (Annahme) zustande. Die Annahme kann mündlich, schriftlich erfolgen. Bei fernmündlicher Buchung oder fernmündlicher Änderung einer Buchung hat der Auftraggeber die entsprechende Bestätigung unverzüglich auf deren Richtigkeit zu überprüfen. after-work übernimmt insoweit keine Haftung für Übermittlungsfehler.
B. Inhaltliche Verantwortung
- after-work wendet bei Entgegennahme von Anzeigen oder Beilagen die geschäftsübliche Sorgfalt an.
Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der zur Verfügung gestellten Anzeigen. Der Auftraggeber hat after-work von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die diese gegenüber after-work wegen Anzeigen gegenüber after-work geltend machen. Darüber hinaus ist der Aufraggeber verpflichtet, die Kosten einer von Dritten geforderten Gegendarstellung, die sich auf tatsächliche Behauptungen der veröffentlichten Anzeige bezieht, nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzeigentarifs zu tragen. Eine (rechtliche) Prüfung der Inhalte von Anzeigen und Beilagen durch after-work erfolgt nur bei groben, unschwer zu erkennenden Verstößen insbesondere gegen das Wettbewerbs- und Strafrecht.
- after-work behält sich vor, Anzeigen – auch einzelne Abrufe im Rahmen einer Rahmenvereinbarung – wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen abzulehnen, insbesondere wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder für after-work unzumutbar ist.
- After work erstellt und vermittelt den Nutzern in ausgewählten Kategorien (Listen) eine Übersicht über jeweils fünf Location. Auf einen Fortbestand ausgewählter Kategorien besteht kein Anspruch.
- Das Ranking und die diesem zu Grunde liegende Bewertung der Locations erfolgt ausschließlich nach Datumseingang der Anzeigenbestellung. Es werden nur fünf Location pro Kategorie zugelassen. Sollten alle Plätze vergeben sein besteht kein Anspruch auf Veröffentlichung.
C. Haftung
- Die Haftung von after-work für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ist ausgeschlossen, sofern nicht Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betroffen oder zwingend gesetzliche Ansprüche zum Beispiel aus dem Produkthaftungsgesetz berührt sind. Unberührt bleibt ferner die Haftung von after-work für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflichten). Gleiches gilt für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen von after-work.
- Sofern die Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen nicht ausgeschlossen ist, ist der Schadensersatz im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt und die Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Ansprüche aus dieser Ziffer verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften.
- Der Auftraggeber haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen.
D. Lieferung, Stornierungsbedingungen, Reklamationen
- Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Werbemittel ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Werbemittel fordert after-work, soweit möglich und zumutbar, unverzüglich Ersatz an. after-work gewährleistet die für den belegten Titel übliche Qualität im Rahmen der Werbemittel gegebenen Möglichkeiten.
- Im Falle nicht rechtzeitiger Lieferung von Werbemitteln, behält after-work den Anspruch auf Bezahlung gegenüber dem Auftraggeber.
- Die Rechtzeitigkeit richtet sich nach den Zeitangaben in den Mediadaten.
- Probeanzeigen werden online auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeanzeige. after-work berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzugs gesetzten Frist mitgeteilt werden. Anderenfalls gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.
- Das Stornieren von bestätigten Anzeigen und Beilagen ist bis zu zwei Wochen vor dem bestätigten Schalt-termin kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung steht after-work eine Vergütung in Höhe von
- 20 % des Auftragswertes, bei Stornierung bis zu zwei Wochen vor dem bestätigten Schalttermin;
- 50 % des Auftragswertes, bei Stornierung bis zu einer Woche vor dem bestätigten Schalttermin;
- 90 % des Auftragswertes bei Stornierung bis zu zwei Werktagen vor dem bestätigten Schalttermin zu,
- Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlicher, unrichtiger oder bei unvollständiger Veröffentlichung der Werbemittel Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatz-Veröffentlichung, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck des Werbemittels beeinträchtigt wurde. Nicht sofort erkennbare Mängel der Anzeige begründen für den Auftraggeber keinen Anspruch auf Zahlungsminderung oder Ersatz. Lässt after-work eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist der Ersatz erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. – Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für das betreffende Werbemittel zu zahlendem Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit von after-work, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung von after-work für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Darüber hinaus ist im kaufmännischen Geschäftsverkehr die Haftung von after-work für grobe Fahrlässigkeit, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von einer Woche nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
- E. Zahlungsbedingungen
- Rechnungen sind unverzüglich spätestens binnen 5 Tagen nach Erstellung fällig und entsprechend innerhalb dieser Frist auszugleichen.
- Es werden sämtliche Rechnungen ausschließlich in elektronischer Form übermittelt. Eine zusätzliche Papierrechnung wird grundsätzlich nicht versandt. .
- Kommt der Auftraggeber in Zahlungsverzug ist after-work berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen sowie ggfls. Mahnkosten in üblicher Höhe zu erheben.
- Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist after-work berechtigt, auch während der Laufzeit einer Rahmenvereinbarung weitere Anzeigen nur gegen Vorauszahlung zu bestätigen sowie von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
G. Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Erfüllungsort ist Berlin.
- Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gilt für alle streitigen Verfahren after-work als Gerichtsstand. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand Berlin vereinbart.
- Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sonstiges
1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Geschäftsbedingungen werden die Parteien einvernehmlich eine Reglung setzen, welche der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich am nächsten kommt. Dies gilt entsprechend für den Fall einer Regelungslücke.
2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen einschließlich Nebenabreden und einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages durch individuelle Abreden sind formlos möglich. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Änderungen der Geschäftsbedingungen
after work ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern.
August 2024